Autor: Hinzen

  • Gewissenskonflikt bei der Pflege im Kloster

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    Sr. Paula Helm OSB
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    Unser Kloster ist ein begrenzter Lebensraum, in dem wir Schwestern im Idealfall vom Klostereintritt bis zum Tod bleiben. Als Krankenschwester habe ich Verschiedenes erlebt, zufriedene Sterbende und verzweifelte Kranke, die an Suizid dachten. Von meinen Erfahrungen und von einem Gewissenskonflikt will ich hier berichten.

    Meinem jüngsten Bruder verdanke ich die erste Hinführung zu den Fragen, mit denen ich bei der Pflege meiner kranken Mitschwestern konfrontiert wurde. Er kam mit Down-Syndrom auf die Welt. Durch meinen Bruder lernte ich Kinder kennen, die wir Geschwister „kleine Spastiker“ nannten. Eines dieser Kinder war Kerstin, die seit ihrer Geburt künstlich ernährt wurde. Sie beobachtete gerne Tiere und war körperlich und geistig behindert. Ich lernte Anna kennen, die ein bisschen essen konnte, aber nicht genug, um ohne künstliche Ernährung zu leben. Mit Klopfzeichen teilte Anna uns mit, dass die altersgemäßen Hörbücher ihr gefielen. In der Krankenpflegeschule hatte ich später gelernt, dass passive Sterbehilfe bedeutet: „Unterlassen darf man.“ Ich wusste auch: Einem Menschen das Sterben nicht erlauben, das ist genauso ein Nein zum Willen Gottes wie das Töten.

    VERUNSICHERUNG

    Die Pflege meiner kranken Mitschwestern ist seit 1991 meine Aufgabe im Kloster. Die Pflege von Sr. Rita (88 Jahre) [alle Namen in diesem Artikel sind geändert] sorgte bei mir für eine Verunsicherung. Sie wurde künstlich ernährt. Wegen Schluckstörungen nach einem Schlaganfall und weil sie so viel Schlaf brauchte, konnte sie kaum noch normal essen. Nur am Nachmittag war sie wach. Da konnte ich sie in den Rollstuhl setzen und mit ihr kleine Ausflüge machen. Sprechen konnte sie nicht mehr, aber ihr Gesichtsausdruck zeigte deutlich, dass sie ihre Mitschwestern erkannte. Wenn ich ihr Wäschestapel zum Transportieren auf den Schoß lud, strahlte sie. Etwa eine Stunde hielt sie es im Rollstuhl aus. Danach war sie müde und schlief bis zum nächsten Nachmittag.

    Bei einer Fortbildung hatte ich gelernt, dass die künstliche Ernährung eine Behandlung ist und dass sie, wie jede Behandlung, abgebrochen werden darf. Jetzt stand ich am Bett von Sr. Rita. Mir war klar, dass alles, was ich bei der Fortbildung über das Abbrechen der künstlichen Ernährung gelernt hatte, mit dem übereinstimmte, was ich bei der Ausbildung im katholischen Krankenhaus gelernt hatte. Trotzdem war da etwas, was mich unruhig machte. Immer wieder dachte ich: Wenn ich jetzt bei Sr. Rita die Ernährung abbreche, dann gebe ich denen Recht, die meinem behinderten Bruder das Lebensrecht absprechen.

    Foto: Privat, Sr. Paula Helm OSB und ihr Bruder

    Wir sprachen darüber in der Gemeinschaft. Wiederholt hörte ich von Mitschwestern: „Ich will selber nie künstlich ernährt werden, aber jetzt die Ernährung abbrechen, das geht nicht.“ Warum? Ich war verunsichert. In einer Sendung von Radio Vatikan hörte ich: „Aktive Sterbehilfe ist verboten, passive Sterbehilfe ist erlaubt.“ Ich fragte mich: „Passive Sterbehilfe – unterlassen darf man – gilt das auch für Kerstin und für Anna, die heute erwachsen sind?“ Ich war verunsichert. Der Gewissenskonflikt begleitete mich drei Jahre lang.

    STERBEBEGLEITUNG

    Bei Kranken, die nicht mehr sprechen können, haben wir Krankenschwestern große Mitverantwortung. Denn es gibt Situationen, in denen ein Anruf den Notarzt gleich zu therapeutischem Übereifer verpflichtet. Sr. Rita hatte kaum ein Jahr mit der künstlichen Ernährung gelebt. Plötzlich verschlechterte sich ihr Zustand. Die künstliche Ernährung unterbrachen wir sofort – sie hätte jetzt nur noch Erbrechen ausgelöst. Nun war intensive Pflege notwendig. Es folgten einige Tage, in denen wir bei jedem Medikament nachfragten, ob ihr das jetzt noch nützt. Nach einigen Tagen der Unsicherheit und des Ringens war allen klar, dass Sr. Rita im Sterben lag. Jetzt wurden alle Maßnahmen, die ihr Sterben nur verlängert hätten, abgebrochen. Wie bei jeder sterbenden Mitschwester wachten wir abwechselnd bei ihr, Tag und Nacht. Meine Aufgabe endet erst, wenn die verstorbene Mitschwester mit Ordenskleid und Schleier im Sarg liegt. Unsere Gartenschwester schmückt die Verstorbene liebevoll mit vielen Blumen. Damals schafften wir Pflege und Sterbebegleitung noch allein. Heute sind wir Sozialstation, Betreuungsdienst und Hospizhelfern dankbar für jede Unterstützung.

    VERSCHIEDENE DEFINITIONEN VON PASSIVER STERBEHILFE

    Die Unsicherheit wegen des Abbrechens der künstlichen Ernährung ließ mich nicht los, bis ich entdeckte, dass Theologen, Ärzte und Juristen das gleiche Wort „passive Sterbehilfe“ verschieden definieren. Ich hatte in meinem medizinischen Denken einen „blinden Fleck“. Mir fehlte das, was in „Leben in Fülle“ „passive direkte Sterbehilfe“ oder „passive Euthanasie“ genannt wird. Diese „meint die Tötung eines Menschen durch gezielte Unterlassung von lebensrettenden Maßnahmen“. Die künstliche Ernährung abbrechen bei behinderten Menschen wie Kerstin und Anna, das ist nach dem mir vertrauten medizinischen Denken erlaubte passive Sterbehilfe und gleichzeitig nach der christlichen Definition passive Euthanasie, die immer abzulehnen ist! („Leben in Fülle“ ist die wirklich hilfreiche Leitlinie der österreichischen Bischofskonferenz für katholische Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge aus dem Jahr 2006.)

    Von der christlichen Überlieferung habe ich gelernt, dass jeder Mensch so kostbar ist, dass nur Gott über Leben und Tod des Menschen entscheiden darf. Erlaubte indirekte passive Sterbehilfe bedeutet christlich verstanden: aufgrund der Überzeugung, dass Gott einen Menschen jetzt aus diesem Leben ruft, auf jeden therapeutischen Übereifer verzichten.

    Seither begleitet mich die Frage, wie es zu den verschiedenen Definitionen kommen konnte. Kann es sein, dass im Mittelalter die in den Klöstern überlieferten, auf Gott bezogene Definitionen der Sterbehilfe an den jungen Universitäten wissenschaftlich neu formuliert wurden, und dass es dabei zu einem „Übersetzungsfehler“ gekommen ist? Kann es sein, dass dieser „Übersetzungsfehler“ ohne Auswirkungen blieb bevor in der Neuzeit neue Techniken wie Beatmung, Dialyse oder künstliche Ernährung begonnen und wieder abgebrochen werden konnten? Kann es sein, dass der „blinder Fleck“ in meinem Denken genauso wie die verschiedenen Definitionen der passiven Sterbehilfe eine Folge dieses uralten „Übersetzungsfehlers“ sind?

    PATIENTENVERFÜGUNG

    Den „blinden Fleck“, den ich aus meinem eigenen Denken kannte, fand ich auch in der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung, die im Jahr 2009 in Deutschland verabschiedet wurde. Diese gilt „unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung“ (§ 1901a Abs. 3 BGB). Jeder in einer Patientenverfügung festgelegte konkrete Wunsch zur Unterlassung muss umgesetzt werden, auch wenn durch diese Unterlassung der Tod des Verfügenden wissentlich oder absichtlich herbeigeführt wird. Dass eine Patientenverfügung unbedingt nötig ist, um therapeutischen Übereifer zu verhindern, das hatte ich durch bittere Erfahrungen bei der Begleitung meiner Mitschwestern gelernt. Allerdings war in keiner der 2009 angebotenen gültigen Patientenverfügungen der christliche Weg wählbar, der sowohl auf therapeutischen Übereifer als auch auf Töten durch Behandlungsabbruch verzichtet. Heute arbeite ich mit der „Patientenverfügung mit Entscheidungshilfen“, die ich damals ausgearbeitet habe. In dieser ist der christliche Weg wählbar.

    Hausärzte sagen mir, dass sie mit den Formulierungen, die in diesem Formular stehen, gut arbeiten können. Das dürfte daran liegen, dass hinter den Formulierungen eigene, oft leidvolle Erfahrungen stehen. Das Formular kann hier vom Internet heruntergeladen werden.

    SUIZIDBEIHILFE IST KEINE LÖSUNG

    In dieser „Patientenverfügung mit Entscheidungshilfen“ ist Suizidbeihilfe abgelehnt mit dem Satz: „Wenn ich so verzweifelt bin, dass ich nur noch sterben will, soll die Ursache meiner Verzweiflung behandelt werden.“ Bei dieser Formulierung habe ich vor allem an Sr. Sara und an Sr. Thea gedacht. Sr. Sara gehört zu den Mitschwestern, an die ich mich mit großer Achtung erinnere. Ihre Liebe zum Gebet, ihre Einsatzbereitschaft und ihr Lebensmut haben mich beeindruckt. Sie hatte viele chronische Erkrankungen. Einmal hatte sie sehr starke Schmerzen. Die verordneten Medikamente halfen nicht. An einem Morgen, früh um 6.00 Uhr, bat sie mich, Sterbehilfe zu machen „aus Mitleid“. Ihre Begründung war: „Ich kann nicht mehr.“ Unser Hausarzt schickte Sr. Sara ins Krankenhaus. Am nächsten Tag ging es ihr besser, sie war fast schmerzfrei. Im Gespräch zeigte sich, dass sie von Sterbehilfe nichts mehr wissen wollte. Zwei Tage später feierte sie begeistert ihren 88. Geburtstag. Über den Besuch ihres Neffen hat sie sich besonders gefreut.

    Bei einem Vortrag habe ich von Sr. Saras Bitte um Sterbehilfe erzählt. Einer der Zuhörer, ein junger Krankenpfleger, antwortete mir in scharfem Ton: „Sie haben ihr Selbstbestimmungsrecht nicht geachtet!“ Diese Sicht kann ich nicht verstehen. Schmerzen, Depression oder Diagnoseschock, das sind Situationen, in denen man total unter Druck steht, Situationen, die die Entscheidungsfreiheit genauso einschränken wie Folter.

    Sr. Thea sprach oft vom Suizid. Als ich in unser Kloster eintrat, erlebte ich sie als kleine alte Schwester, die nie lachte. Zur Heiligen Messe kam sie. Sonst zog sie sich total zurück. Jahrelang sagte sie mir immer wieder: „Ich würde Selbstmord machen, wenn das nicht verboten wäre.“ Und sie erzählte von ihrer harten, von Hunger und Krieg geprägten Kindheit. Sr. Thea bekam Medikamente gegen Depression. Wegen ihrer langsam fortschreitenden Demenz hat sie dreizehn Jahre lang die Hilfe von uns Krankenschwestern gebraucht. Es war wirklich nicht einfach mit ihr. Unmerklich hat sie sich im Lauf der Jahre verändert. In ihrem letzten Lebensjahr, mit 87, war sie nicht nur zufrieden, sondern voll ansteckender Lebensfreude. Die Heilige Messe war ihr überaus wichtig. Als sie ins Krankenhaus musste, sagte eine Krankenschwester zu mir: „Die lacht ja immer. Das steckt richtig an.“ Sofort war sie der Liebling der ganzen Station. Zehn Minuten vor ihrem Tod sagte sie auf die Frage, wie es ihr gehe, einfach: „Gut!“

    Die Ansicht, dass sich aus dem Selbstbestimmungsrecht oder aus der Menschenwürde ein Recht auf Suizid ableiten lässt, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Suizid hätte ihr doch jede Chance zur Selbstentfaltung genommen. Wenn ich heute harte Situationen erlebe, denke ich an Sr. Thea. Von ihr habe ich gelernt, dass ich keinen Menschen aufgeben darf.

    DER GEDANKE, ZU TÖTEN

    Bei meiner Arbeit ist mir ein anderer Zusammenhang zwischen Freiheit und Sterbehilfe aufgefallen: Der Gedanke, eine Kranke durch eine Überdosis von Schmerzmitteln zu töten, der kommt einfach, auch bei mir, der Ordensschwester. Aber dieser Gedanke kommt nicht, wenn es einer der Kranken schlecht geht. Er kommt, wenn ich selber körperlich oder psychisch total am Ende bin. Dann ist die Überzeugung in mir, dass die Kranke, die ich gerade pflege, genau wie ich total am Ende ist und ihr Lebensende herbeisehnt.

    Und jedes Mal war da in mir der Gedanke: „Wenn ich einmal die Grenze überschreite und töte, wird das ein Dammbruch. Dann werde ich nicht mehr fähig sein, einen natürlichen Sterbeprozess auszuhalten. Mein Töten würde zur Sucht.“ In diesen Situationen sage ich mir den Satz: „Die Entscheidung über Leben und Tod steht mir nicht zu.“ Sobald es mir selber besser geht, bin ich wieder fähig, zwischen meinem Empfinden und dem der Kranken zu differenzieren. So habe ich das fünfte Gebot, das mir das Töten verbietet, als Garant meiner Freiheit erlebt.

    DEMENZKRANKE BEGLEITEN

    Die harten Jahre des Alters habe ich wiederholt als Chance zur Reifung für die Kranken erlebt. Diese Reifung wollte ich unterstützen. Aber wie? Ist das bei Demenzkranken überhaupt möglich? Seit einigen Jahren mache ich es so: Ich beobachte die Kranke, bis ich bei ihr ein Thema entdecke, das ihr Freude macht, zum Beispiel Vögel, Blumen, die Heilige Messe oder das Gebet. Es muss ein Thema sein, das nicht mir, sondern der Kranken wichtig ist. Die Suche danach dauert manchmal sehr lang. Wenn ich dieses Thema gefunden habe, reden wir jeden Tag darüber, verbal oder nonverbal. Bei Demenzkranken sind das immer die gleichen Gespräche.

    Jede Kranke, bei der ich ein solches Thema für diese täglichen Gespräche gefunden habe, hat sich positiv verändert. Das braucht viel Geduld, denn sichtbar wird die Veränderung oft erst nach Jahren. Was ich sofort merke, ist, dass ich selber mehr Kraft und Geduld habe, um die weniger positiven Eigenschaften der Kranken zu ertragen. Ich glaube, genauso kostbar wie das Scherflein der Witwe (Lk 21,1ff.) ist in den Augen Jesu das Gebet der Demenzkranken. Vielleicht lässt Gott manche langen Leidenswege zu, weil das Gebet dieser Kranken so wichtig ist.

    BIOGRAMM

    Sr. Paula Uta Helm OSB, geb. 1965; 1985 Abitur in Neuss, 1988 Krankenpflegeexamen in München; seit 1988 Benediktinerin in der Abtei St. Gertrud in Tettenweis.
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  • Optimierung der Pflegesituation in Klöstern

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    Neue AUXILIUM FIDE unterstützt Ordensgemeinschaften
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    Herausforderungen

    Der demographische Wandel ist eine Herausforderung, die auch an Ordensgemeinschaften nicht spurlos vorbeigeht. Das Generationenprinzip funktioniert nur noch bedingt, wenn immer mehr alte und pflegebedürftige Ordensristen wenigen jungen Ordenschristen gegenüberstehen. Die pflegerische Versorgung der Ordenschristen wird daher in den kommenden Jahren eine der zentralen Herausforderung darstellen. Die gute Bewältigung des Pflegebedarfs der alten und kranken Ordenschristen, rund um die Uhr, ist darüber hinaus auch ein zentrales Anliegen für die Zukunftssicherung der Gemeinschaften. Die pflegerische Versorgung in Ordensgemeinschaften stellt die Pflegefachkräfte durch den erhöhten Schwerstpflegebedarf der Ordensschwestern zunehmend vor immer größeren Herausforderungen. Der Zeitbedarf aber auch die Anzahl schwerstkranker Ordensschwestern mit einer immer weiter steigenden Ausprägung vielzähliger Bedarfe lässt die Versorgung stetig komplexer werden. Auf diese veränderte Versorgungslage gilt es langfristig neue und geeignete Antworten zu finden.

    Die Frage, die im Mittelpunkt steht, lautet: Wie kann eine adäquate pflegerische Versorgung von Ordensschwester langfristig und zukunftssicher in Klöstern aufgestellt werden?

    Einerseits ist eine effektive und effiziente Gestaltung sowie eine nachhaltige Lösung für Kloster wesentlich, andererseits darf die qualitative pflegerische Versorgung nicht in den Hintergrund rücken und sollte bestmöglich mit dem Leben in der Ordensgemeinschaft vereinbar sein. Eine ebenso wichtige Frage ist, wie kann Pflege im Kloster mit Grenzsituationen zwischen Leben und Tod ethisch verantwortungsvoll umgehen. Dieser Frage widmet sich der eigene Beitrag von Sr. Paula Helm OSB, der ebenfalls auf dieser Webseite zu finden ist.

    So unterschiedlich, wie jede Gemeinschaft ist, so unterschiedlich sind auch Voraussetzungen in Bezug auf Räumlich­keiten, finanzielle Spielräume und Verfüg­barkeit von Pflegediensten. Manche Gemein­­schaften verfügen über Erfah­rungen mit der Pflege und haben selbst ausgebildete Ordensleute, die sich um ihre Ordensgeschwister kümmern können. Andere Gemein­schaften sind sehr stark auf externe Hilfe angewiesen. Eine Patent­lösung gibt es daher nicht, sondern viele denkbare Möglichkeiten, die abge­wogen werden müssen. Manchmal besteht die bessere Gesamtlösung auch in einer starken Partnerschaft mit externen Partnern.

    Dafür müssen die Ordensgemeinschaften Antworten auf Fragen finden:

    • Wie möchten wir mit unseren alten und pflegebedürftigen Ordensschwestern und Brüdern umgehen? Wie kann eine adäquate pflegerische Versorgung in Ordensgemeinschaften Bedarfsgerecht sichergestellt werden? Wo sollen sie leben?
    • Die eigenständig organisierte Pflege und Versorgung von Ordensschwestern und Brüdern kann viel Kraft kosten und erfordert durch die steigende Komplexität der Erkrankungsbilder, sowie des stetig steigenden Schwerstpflegebedarfs Pflegeexperten, die diesen Herausforderungen gewachsen sind.
    • Wie kann dafür gesorgt werden, dass das Charisma der Gemeinschaft, z.B. die Seelsorge, weitergelebt werden kann?
    • Wie können wir mit unseren Ressourcen – nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Energie – nachhaltig umgehen?
    • Wie kann die Klausur als Rückzugsort geschützt bleiben?

    Möglichkeiten

    Die Pflege von Ordensleuten außerhalb des Klosters ist teuer, aber ansonsten mit dem geringsten Aufwand für die Gemeinschaften verbunden. Dieser Weg bringt in jedem Fall einen harten Einschnitt für die Betreffenden wie für die Gemeinschaft mit sich und wird deshalb gerne vermieden. Die Unterbringung als Gruppe von pflegebedürftigen Ordensgeschwistern in eigens eingerichteten Konventbereichen in Seniorenhäusern kann für größere Gemeinschaften eine Alternative sein, auch schon in betreuten, aber grundsätzlich selbständigen Wohnformen. Ein Beispiel dafür ist z.B. die Unterbringung und Versorgung der Weißen Schwestern bei der Kölner Caritas.

    Wenn eine Pflege außerhalb des Klosters keine Option ist und die Gemeinschaft im Kloster bleiben möchte, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    Beispiel Pflegewohngemeinschaft

    Die Einrichtung einer Pflegewohngruppe innerhalb des Klosters bietet vielfältige Chancen und fordert eine sorgfältige Planung. Da es sich in Deutschland bei einer Pflegewohngemeinschaft innerhalb eines Klosters um ein recht neues Konzept handelt, ist eine Anerkennung durch die Pflegeversicherung im Voraus abzuklären und die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau zu beachten. Der Grundcharakter einer Pflegewohngruppe darf nicht dem eines Pflegeheimes entsprechen. Wenn in der ambulant betreuten Wohngruppe mindestens drei und höchstens zwölf Personen gemeinsam leben, kann unter Umständen ein Wohngruppenzuschlag in Anspruch genommen werden, um eine Präsenzkraft für die Organisation und Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Zusätzlich kann dann auch ein Anspruch auf eine Anschubfinanzierung bestehen. Neben selbstorganisierten existieren auch anbieterorganisierte Pflegewohngemeinschaften. Dafür muss ein passender Anbieter ausgewählt werden.

    Entscheidungen, die den persönlichsten Bereich der Ordenschristen und den privaten Bereich der Gemeinschaften im Kloster betreffen, erfordern Fingerspitzengefühl:

    • Ist die Aufnahme von anderen Ordenschristen und vielleicht auch Laien möglich?
    • Wie soll das Neben- und Miteinander von hilfebedürftigen Ordensschwestern und Externen in einem gemeinsamen Wohnbereich gestaltet werden? Haben die externen Pflegekräfte Zugang zur Klausur?
    • Können Männer zur pflegerischen Versorgung von Ordensfrauen eingesetzt werden?
    • Ab wann gehört eine Schwester oder ein Bruder dazu? (Pflegegrad erforderlich?),
    • Was darf den Schwestern oder Brüdern zugemutet werden?

    Anstellung von Pflegekräften und kleiner Versorgungsvertrag

    Der sog. kleine Versorgungsvertrag regelt die stationäre Versorgung von versicherten (pflegebedürftigen) Ordensangehörigen in Pflegeeinrichtungen (Pflegeabteilungen) innerhalb des Klosters des jeweiligen Ordensinstituts. Für die Organisation der Pflege und die Anstellung von Pflegekräften durch die Gemeinschaft im Rahmen eines kleinen Versorgungsvertrags müssen die teuren Vorschriften der stationären Pflege nicht erfüllt werden. Die Erwirkung eines kleinen Versorgungsvertrages ist im Vorhinein notwendig. In diese Versorgungsform werden ausschließlich Ordensleute aufgenommen. Inwiefern die Rechtssicherheit dieser Vereinbarung noch zwischen der Vereinigung Deutscher Ordensobern (VDO) und der Vereinigung der Ordensoberinnen Deutschlands (VOD) mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) auch für die Zukunft besteht, sollte in die Entscheidungsabwägung einbezogen werden.

    Mix aus Fachkräften und kostengünstigeren Präsenzkräften

    Die Kombination aus angestellten Fachkräften und kostengünstigeren Präsenzkräften kann für die Pflege im Kloster finanziell vorteilhaft sein. Dieser Mix erfordert jedoch ein hohes Maß an Organisation durch die Gemeinschaft. Dabei sind vor allem die Struktur der Gesamteinrichtung und des Dienstes sowie der Personalmix und die pflegerische Qualifikation in der Versorgungs- und Behandlungspflege zu beachten.

    Präsenzkräfte organisieren als Alltagsmanager:innen das Zusammenleben der Pflegebedürftigen und befinden sich am Schnittpunkt von Pflege,  Hauswirtschaft, sozialer Betreuung und Organisation des Wohnbereichs. Die Tätigkeitsschwerpunkte werden aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten  und Hausgemeinschafts-Typen unterschiedlich gesetzt. Die Erstellung von Anforderungsprofilen mit genau definierten Aufgabenzuschreibungen ist für die Planung der geforderten Qualifikationen und Kapazitäten wichtig. Die Alltagsmanager:innen sind im Umgang mit pflegebedürftigen Ordenschwestern und u.a. im Notfallmanagement zu schulen.

    Werden fachfremde Personen ohne entsprechende Qualifizierung eingesetzt, sind diese Personen vor der Arbeitsaufnahme durch angemessene Schulungsmaßnahmen je nach Tätigkeitsfeld zu qualifizieren.  Diese Qualifizierungsmaßnahmen gelten ebenso für nicht ausreichend qualifizierte Betreuungskräfte u.a. aus z.B. osteuropäischen Ländern, beim Einsatz von geflüchteten Personen und Ehrenamtlichen.  Eine Ersparnis durch minderqualifizierte Mitarbeiter ist mit dem Ziel einer qualifizierten Versorgungsleistung abzuwägen. Ebenso sind die Schnittstellen zwischen Fachkräften und nicht Fachkräften gut abzustimmen und gleichzeitig eine eindeutige Aufgabenaufteilung festzulegen.

    Versorgung aller Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst

    Ein ambulanter Pflegedienst kann die Versorgung von Ordensleuten und externen Pflegebedürftigen übernehmen und optional durch eigene Ordensleute oder eben den Einsatz von Präsenzkräften für Rand- und Nachtzeiten ergänzt werden. Wichtig ist, die Frage zu beantworten, ob es einen ambulanten Pflegedienst gibt, der auch perspektivisch ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung stellen kann, um die gewünschten Zeiten abzudecken. Die Finanzierung der Pflege über Pflegegeld für ambulante Pflege durch Angehörige folgt einer anderen Systematik als über Pflegesachleistungen für ambulante Pflege durch den Pflegedienst. Der Umwandlungsanspruch für nicht verbrauchte Pflegesachleistungen in Höhe von 40% kann attraktiv sein.

    Einrichtung und Betrieb einer eigenen, staatlich anerkannten Senioreneinrichtung gemeinsam mit Laien auf dem Klostergelände

    Wenn die räumlichen Voraussetzungen für eine Pflege im Klostergebäude durch mangelnde Fläche oder hohe Sanierungs- und Umbaukosten nicht gegeben sind und die Ordensgemeinschaft über die entsprechenden finanziellen und personellen Möglichkeiten verfügt, kann es in Frage kommen, selbst – alleine oder mit einem Partner – ein Seniorenheim zu betreiben.

    Für einen Neubau müssen die Bedingungen des Geländes, z.B. im ehemaligen Klostergarten, vor Ort stimmen und unter der Einbeziehung von externen Trägern die Abstimmung mit Politik und Verwaltung beachtet werden. Die Heimmindestbauverordnung und der Fachkräfteschlüssel müssen dann auch im Pflegebereich für die Ordensleute berücksichtigt werden.

    Eine Standortanalyse im Voraus ist wichtig, um lokalen Wettbewerb und Versorgungsbedarf zu prüfen. Die Einrichtung einer wirtschaftlich tragfähigen Senioreneinrichtung kann darüber hinaus auch langfristig zur Sicherung des Versorgungsbedarfs der Gemeinschaft beitragen.

    Projekt zur Optimierung der Pflege für die Ordensangehörigen

    Im Hinzen Privatkontor verfügen wir über profunde Erfahrung sowie ein breites Netzwerk von Experten. Wir begleiten Ordensgemeinschaften auf dem Weg zu einer nachhaltigen und bestmöglichen pflegerischen Versorgung. Dieser Weg besteht aus vielen kleinen Schritten. In einem iterativen Prozess, begleitet von Phasen der Reflexion, wird gemeinsam eine Lösung entwickelt.

    Ein Einstiegsworkshop, um Zielbilder zu erarbeiten, bietet dabei die Grundlage für das weitere Vorgehen. Aus der Analyse von Fragebögen, Dokumenten, Interviews und Begehungen werden umsetzbare Handlungsoptionen erarbeitet.

    Die Bewertung der verschiedenen Optionen bedarf immer einer Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven. Die Chancen und Risiken der einzelnen Perspektiven sind in einer Gesamtschau gegeneinander abzuwägen. Dabei sind die vor allem die Pflegequalität, Finanzierung, Personal, Baumaßnahmen, Realisierungsaufwand, Verantwortlichkeiten zu berücksichtigen, um ein Gesamtkonzept für die pflegerische Versorgung zu erarbeiten. Das HPK kann diesen Weg umfassend begleiten und auch bei der Auswahl geeigneter Partner für die Pflege unterstützen.


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